DRK Rettungshundestaffel
Ansprechpartner
Florian Hebding
Stv. Kreisbereitschaftsleiter
Tel: 0176 4199 2186
Fax: 0781 / 919189 50
Rammersweierstr. 3
77654 Offenburg
Die Verwendung von Rettungshunden spielte in den beiden Weltkriegen vornehmlich in Sanitätseinheiten noch eine Rolle und wurde seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland außer bei der Bergwacht im Deutschen Roten Kreuz nur von einigen Individualisten und Spezialisten betrieben.
Das beharrliche Bemühen dieser Individualisten, die ihre gut ausgebildeten Suchhunde in die Aufgaben und Arbeit des Roten Kreuzes einbringen wollten, wurde schließlich belohnt.
Der Rettungshundeführer ist als Helfer des Sanitätsdienstes des Deutschen Roten Kreuzes Mitglied der jeweiligen DRK-Bereitschaft. Er nimmt am Dienst in seiner DRK-Bereitschaft wie alle anderen teil, wobei zu berücksichtigen ist, dass Rettungshundeführer ein zeitaufwendiges Ausbildungs- und Trainingsprogramm mit Ihrem Rettungshund durchzuführen haben und ihnen daher die Möglichkeit hierzu anstatt anderer Dienste weitestgehend eingeräumt werden muss. Der Rettungshund ist Eigentum des Rettungshundeführers, mit dem er ein Team bildet.
Die Belange der Rettungshundearbeit in Hinsicht auf alle grundsätzlichen und einheitlich geltenden Regelungen werden vom DRK-Generalsekretariat koordinierend wahrgenommen. Rettungshundeinformationen sind in die Einsatz- und Alarmpläne des Landesverbandes, der Kreisverbände sowie der Rettungsleitstellen einbezogen. Sie können somit als wichtiges Element des Rettungseinsatzes z. B. bei Verschüttungen durch Gasexplosionen eingesetzt werden. Aber auch die Suche nach vermissten Personen (z. B. verwirrte Menschen) in der Fläche (Wald usw.) stellt eine eindeutige Indikation zur Alarmierung der Rettungshundeteams dar und ist ein häufiger Einsatzanlass.
Die Sucharbeit
Anforderungen an den Hund
Jeder mittelgroße und mittelschwere Hund ist grundsätzlich für die Ausbildung zum Rettungshund geeignet. Er sollte lernfreudig sein und einen großen Spieltrieb mitbringen, da 90% der Ausbildung auf dem Spiel- und Futtertrieb basieren. Zu Ausbildungsbeginn sollte der Hund nicht älter als 3 Jahre sein.
Nach ca. 6 Monaten „Probezeit“ legt das Hundeteam einen Eignungstest ab. Dieser ist dem Wesenstest ähnlich. Aggressive oder überängstliche Hunde werden von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen, den anderen steht eine Karriere als Rettungshund offen.
Anforderungen an den Hundeführer
- Körperliche Fitness, physische und psychische Belastbarkeit
- Mobilität (Fahrerlaubnisklasse B und eigenes Fahrzeug)
- Mitgliedschaft in der Hilfsorganisation
- Bereitschaft, Zeit in die Ausbildung des Hundes zu investieren
- Bereitschaft, Zeit in die eigene Ausbildung zu investieren (hierzu zählt unter anderem die Qualifizierung des Hundeführers zum Sanitätshelfer)
- Bereitschaft zu Teamarbeit und Integration in die Staffel
- Bereitschaft zur Repräsentation der Organisation
- Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten innerhalb der Organisation (hierzu gehört unter anderem die Teilnahme an Sanitätsdiensten)
- Verantwortungsbewusstsein und Disziplin
Faltblatt zum Herunterladen
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.