Die Pflegegrade der Pflegeversicherung
Ansprechpartner
Maria Lienert
Pflegedienstleitung / Praxisanleiterin
DRK Sozialstation
Tel: 0781 / 919189 20
Fax: 0781 / 919189 50
Rammersweierstr. 3
77654 Offenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
08.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 14.00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Im Mittelpunkt der Begutachtung stehen die Fähigkeiten und der Grad der Selbstständigkeit jedes Einzelnen. Wer sehr selbstständig ist, wird niedriger eingestuft als jemand, der auf Unterstützung durch eine helfende Person angewiesen ist - unabhängig davon, ob die Beeinträchtigung psychisch-geistig oder körperlicher Natur ist.
Die Pflegegradbeträge ab 01.01.2017
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Entlastungsbetrag |
Pflegegrad 1 | - | - | 125 € |
Pflegegrad 2 | 316 € | 689 € | 125 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1289 € | 125 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1612 € | 125 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 1995 € | 125 € |
Wie wird der Pflegegrad berechnet?
Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung beurteilen die Fähigkeiten und den Grad der Selbstständigkeit in sechs Modulen. Hierbei handelt es sich um Aktivitäten und Lebensbereiche, die jeden Menschen im Alltag betreffen. Ziel ist, dass sich die Gutachterin oder der Gutachter am Ende der Begutachtung ein möglichst umfassendes Bild der antragstellenden Person machen konnte.