Pflegeversicherung
Ausgangslage
Rund 80 Millionen Menschen haben einen Versicherungsschutz für den Fall, dass sie eines Tages zu Hause oder in einer stationären Einrichtung gepflegt werden müssen. Veränderun-gen in den Lebensbedingungen, familiären Beziehungen und die Zunahme der Kleinfamilien haben dazu geführt, dass viele Pflegebedürftige in ihrem Alltag auf fremde Hilfe zurückgrei-fen müssen. Die steigende Zahl der Hochbetagten, stark pflegebedürftigen Menschen er-schwert die häusliche Pflege durch die Familie. Dennoch wird eine Mehrzahl der Pflegebe-dürftigen zu Hause versorgt. Die Pflegeversicherung soll den pflegenden Angehörigen eine Entlastung bieten.
Pflegebedürftig sind Personen, die mindestens für die Dauer von sechs Monaten aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung/ Behinderung in erheblichem Maße Hilfe im Lebensalltag bedürfen.
Hilfe im Lebensalltag bedeutet, dass Pflegebedürftige Anleitung, Unterstützung und Beaufsichtigung durch Pflegepersonen erhalten, mit dem Ziel der eigenständigen Versorgung bzw. der teilweisen/ vollständigen Übernahme von Verrichtungen. Dabei wird in folgende Bereiche unterschieden:
Bereiche der Körperpflege
- Waschen
- Duschen
- Baden
- Zahnpflege
- Kämmen
- Rasieren
- Darmentleerung
- Blasenentleerung
Bereiche der Nahrungsaufnahme
- mundgerechte Zubereitung der Nahrung
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
Bereiche der Mobilität
- das selbständige Aufstehen und Zubettgehen
- An- und Auskleiden
- Gehen
- Stehen
- Treppensteigen
- erlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Bereiche der hauswirtschaftlichen Versorgung
- das Einkaufen
- Kochen
- Reinigung der Wohnung
- Müll entsorgen
- Geschirr spülen
- Waschen und Wechseln der Wäsche und Kleidung
- Beheizen der Wohnung