Sach- Geld-, und Kombinationsleistungen
Ansprechpartner
Maria Lienert
Pflegedienstleitung / Praxisanleiterin
DRK Sozialstation
Tel: 0781 / 919189 20
Fax: 0781 / 919189 50
Rammersweierstr. 3
77654 Offenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
08.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 14.00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Es stehen Sach-, Geldleistungen, sowie Kombinationsleistungen zur Verfügung.
Mit Sachleistungen wird die Kostenübernahme für den Pflegedienst bzw. die Sozialstation bezeichnet.
Geldleistungen werden dann gezahlt, wenn Angehörige, Nachbarn oder Freunde als Pflegepersonen tätig werden.
Wird die Pflege neben Angehörigen von einer professionellen Pflegekraft unterstützt, wird dies als Kombinationsleistung bezeichnet.
Der Pflegebedürftige entscheidet, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistungen in Anspruch nimmt.
Die Pflegegradbeträge ab 01.01.2017
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Entlastungsbetrag |
Pflegegrad 1 | - | - | 125 € |
Pflegegrad 2 | 316 € | 689 € | 125 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1289 € | 125 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1612 € | 125 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 1995 € | 125 € |
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, eine Pflegeberatung durch eine Pflegeeinrichtung abzurufen.
- In den Pflegegrade 1 -3 mindestens einmal halbjährlich
- In den Pflegegrade 4 -5 mindestens einmal vierteljährlich
- Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz dürfen eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen
Die Kosten dieses Einsatzes trägt die Pflegekasse. Ihre DRK-Sozialstation übernimmt diese Aufgabe gerne. Tel.: 0781 919189 20 oder E-Mail: Anita.Vogt[ät]DRK-OG.de.
Soziale Sicherung für Pflegende
Nicht nur Familienangehörige, wie z.B. Großeltern oder Kinder können Pflegepersonen sein, sondern auch andere Personen, wie z.B. Freunde oder Nachbarn, die nicht erwerbsmäßig pflegen.
Erbringt die Pflegeperson mindestens 14 Stunden Hilfeleistung in der Woche und arbeitet nicht mehr als 30 Stunden in dieser, kann eine Altersabsicherung abgeschlossen werden. Diese muss durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse festgestellt werden. Für die Pflegeperson wird dann ein Beitrag zur Rentenversicherung gezahlt, der sich nach der Pflegebedürftigkeit der zu pflegenden Person richtet. Außerdem ist der Pflegende während seiner Tätigkeit gesetzlich unfallversichert.
Weitere Zuschüsse
Für den pflegebedingten Umbau der Wohnung gibt es weitere Zuschüsse, die über die normalen Pflegeleistungen hinausgehen. Ein angemessener Eigenanteil wird aber ebenfalls berücksichtigt. Die Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn Finanzierungsleistungen der anderen Sozialleistungsträger ausscheiden.